Die Initiative
"Reformen in Reform"
Die Initiativgruppe ist ein loser Zusammenschluss von Genossenschaftlern, die sich für ein besseres Miteinander in der GWG Reform engagieren.
In konstruktiver Zusammenarbeit mit den Organen der Genossenschaft engagieren wir uns für eine Weiterentwicklung der Strukturen, für demokratische Mitbestimmung und mehr Transparenz bei Entscheidungsprozessen in der Genossenschaft.
Wir sind Vertreter, Genossenschaftler, Väter und Mütter, Pflegeeltern, Alteingessene und Neumieter, aber alle engagiert in und für die Nachbarschaft.

Meinungsbild: Detaillierte Antworten zu den Fragen 1-8
Ich stimme vollumfänglich in Höhe der ... Prozent zu.
Ich lehne die Mieterhöhung grundsätzlich ab.
Ich bin bereit, eine Mieterhöhung für mein Objekt mitzutragen in Höhe von ... Prozent.
Ich stimme der vorgeschlagenen Mieterhöhung in Höhe von … Prozent zu, erwarte aber eine Bindung an den erhöhten Mietpreis für eine Dauer von … Jahren.
Ich stimme einer Mieterhöhung zu, die für alle Genossenschaftler in gleicher Höhe erhoben wird, maximal bis zu einer Höhe von … Prozent.
Bevor ich mich entscheide, erwarte ich weiterführende Informationen von der GWG zu den o.g. Fragen.
Ich wünsche nach § 13 (3) c der Satzung der GWG Reform eG eine außerordentliche Vertreterversammlung, eine Mitgliederversammlung oder eine Informationsveranstaltung zu der Frage (zutreffendes bitte unterstreichen).
weitere Fragen/ Anliegen, die noch nicht im o.g. Schreiben aufgeführt sind:

Aktuell: Mieterhöhungen
Das Schreiben der Genossenschaft zu den angestrebten Mieterhöhungen hat für Irritationen bei zahlreichen Mietern gesorgt.
Zahlreiche Genossenschaftler kamen auf uns zu, um ihrem Unmut oder Unverständnis Ausdruck zu verleihen, Nachbarn tauschen sich hierzu kontrovers aus.
Deswegen hat sich die Initiativgruppe „Reformen in Reform“ bereit erklärt, die Interessen der Betroffenen zu bündeln und ggf. Gespräche mit dem Vorstand zu führen.
Um einen größtmöglichen und hoffentlich repräsentativen Überblick über die Haltung der Genossenschaftler zu bekommen sowie um über die Initiative zu informieren, haben wir am Abend des 5. Februar begonnen, einen Aufruf zu verteilen.
Wir wollen nun die Rückmeldungen abwarten und selbstverständlich die Beantwortung der im anliegenden Schreiben aufgeführten Fragen an den Vorstand.
Es ist unser ausdrückliches Bestreben, konstruktiv und sachlich mit dem Vorstand an einer tragfähigen Lösung für alle Beteiligten zu arbeiten - im Sinne der Genossenschaft.
Sicher hat die GWG damit gerechnet, dass es nicht auf widerspruchslose Begeisterung stoßen wird, wenn die Mieten erhöht werden.
Wir bitten als Initiativgruppe darum, unsere Bemühungen nicht als Affront, Kriegserklärung oder bloße Revoluzzer-Pose zu verstehen, sondern als die konstruktive Auseinandersetzung mit Entscheidungen und ihrer Kommunikation.
Bedauerlicherweise fürchten viele Genossenschaftler persönliche Nachteile und trauen sich schlicht nicht, ihre genossenschaftlich verbrieften Rechte in Anspruch zu nehmen. Hier wollen wir unseren Beitrag leisten.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir diesbezüglich gemeinsam ein Zeichen setzen können, das deutlich macht, dass für derartige Befürchtungen kein Grund besteht.
Ebenso sind wir sicher, dass wir gemeinsam zu einem zufriedenstellenden Umgang in der Frage finden werden. Die Initiativgruppe signalisiert hiermit ausdrücklich ihre Gesprächsbereitschaft.
Wie weiter?
- Stimmungsbild in der GWG Reform erfassen: Bitte sagen Sie uns, was Sie denken! Auch die Rückmeldung, dass Sie mit der Erhöhung einverstanden sind, hilft uns bei der Einordnung.
- Aus dem Stimmungsbild leitet sich unser weiteres Handeln ab: Eine Generalversammlung, Gespräche mit dem Vorstand, ... IHR WUNSCH ENTSCHEIDET!
- Wir halten Sie auf dem Laufenden: Per WhatsApp, E-Mail, über diese Homepage oder das klassische Telefon bleiben wir im Kontakt und Sie werden über alle Entwicklungen zeitnah informiert!

Was die Initiative
"Reformen in Reform" erreichen will
Das Leben unterliegt beständigem Wandel.
Das gilt auch für die Menschen in der GWG Reform. Altbewährtes muss erhalten bleiben. Das darf aber nicht bedeuten, dass keinerlei Fortschritt zugelassen wird.
Mit dem Beginn des Jahres 2025 ist es Zeit, innerhalb der GWG Reform moderne Strukturen zu etablieren.
Wir wünschen uns, dass die Belange und Interessen der Mitglieder in Zukunft stärker berücksichtigt werden.
1. Transparenz
Viele Entscheidungen in der GWG Reform sind für uns Mitglieder nicht unmittelbar nachvollziehbar.
- Wann wird welche Reparatur, Instandsetzung oder Modernisierung nach welcher Priorisierung vorgenommen? Wie wird entschieden, welche Häuser saniert werden?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant und wie lange dauern sie für mich?
Wir möchten rechtzeitig und umfassend darüber informiert werden.
- Wer bekommt eine Wohnung, ein Reihenhaus oder Haus in der GWG Reform? Wer entscheidet auf welcher Grundlage darüber?
Wir fordern verbindliche und öffentlich nachvollziehbare Kriterien für diese Entscheidungen sowie Informationen über die Position auf Wartelisten.
2. demokratische Mitbestimmung
Die GWG Reform wird durch ihr Erscheinungsbild – und damit ganz wesentlich durch ihre Anwohner geprägt.
Das genossenschaftliche Leben und die genossenschaftliche Mitbestimmung müssen gestärkt werden! Hierfür reicht ein jährliches Fest nicht aus.
- Bestimmte Bereiche, die das genossenschaftliche Leben und seine Ausgestaltung betreffen, sollen durch Initiativ- oder Arbeitsgruppen maßgeblich mitbestimmt werden, in denen sich jedes Genossenschaftsmitglied engagieren kann. Hierzu gehören Fragen zum Umgang mit Leerstand, Konzept der Gartenstadt (Baumbestand, Schottergärten, Umgang mit leerstehenden Gärten) und Lösungen für die Parkplatzproblematik in den Straßen.
- Es müssen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, in denen sich die Genossenschaftlerinnen und Genossenschaftler treffen können.
Die Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Initiativ- oder Arbeitsgruppen soll bei Entscheidungen des Vorstands verbindlich festgeschrieben werden.

Ablaufplan
23.01.2025Vorstand der GWG Reform eG
Schreiben des Vorstands: Angebot zur geplanten Erhöhung der Mietkosten an alle Genossenschaftler5.2.2025Initiativgruppe "Reformen in Reform"
E-Mail an den Vorstand der GWG mit der Bitte um Beantwortung der nebenstehenden Fragen, mit der Frist zur Beantwortung bis zum 12.02.2025 (Status: aktuell noch nicht beantwortet)5.2.2025Initiativgruppe "Reformen in Reform"
Bitte der Initiativgruppe um Auskunft zu den Liegenschaften der GWG, um alle Genossenschaftler über die Initiative informieren zu können (Status: aktuell noch unbeantwortet)6. bis 7.2.2025Initiativgruppe "Reformen in Reform"
Informationsschreiben an die Genossenschaftler (Gebiet 1: Brenneckestraße, Lilienweg, Nelkenweg, Zur Siedlung Reform, Dahlienweg, Louis-Braille-Str., Paul-Schreiber-Str., Bunter Weg, Birnenweg, Verlorener Grundstein, Maienhof, Fliederweg, Asternweg, Paracelsusstr., Heckenweg)6.2.2025Vorstand der GWG Reform eG
Anruf des stellv. Aufsichtsrates der GWG Stefan Perlbach, Inhalt: Verweis auf eine empörte Nachbarin; Verweis auf Notwendigkeit der Mieterhöhungen durch Aufforderung des Dachverbands der Genossenschaften; Unverständnis über die direkte Kommunikation der Initiative zu den Genossenschaftlern8.2.2025Initiativgruppe "Reformen in Reform"
Unterstützung der Initiativgruppe durch Genossenschafter aus dem Gebiet Hopfengarten (Verteilung des Informationsschreibens im Gebiet 2)9.2.2025Initiativgruppe "Reformen in Reform"
Informationsschreiben an die Genossenschaftler (Gebiet 3: Kirschweg, südl. Lilienweg, Resedaweg, Narzissenweg, Schlehenweg, Quittenweg, Holunderweg, Tulpenweg, Rebenweg)12.2.2025Vorstand der GWG Reform eG
Frist zur Beantwortung der Fragen der Initiativgruppe/Genossenschaftler in Bezug auf die geplanten Mieterhöhungen28.2.2025Vorstand der GWG Reform eG
Frist des Vorstandes für alle Genossenschaftler zur Einwilligung in die geplanten Mieterhöhungen
Fragen an den Vorstand
Wir haben die Genossenschaft/ den Vorstand um Beantwortung der Fragen
-
Da Modernisierungen in den Wohnungen direkt auf den Mieter umgelegt (oder von ihm selber durchgeführt) werden, wie begründen Sie das Verlangen nach Mieterhöhungen mit allgemeinen Kostensteigerungen?
-
Auf welcher Grundlage wurden den Mietern unterschiedliche prozentuale Erhöhungen angeboten? Wenn die Kosten allgemein steigen, warum werden sie dann unterschiedlich auf die Mieter umgelegt?
-
Plant die GWG eine Angleichung der Mieten an den ortsüblichen Mietspiegel und wenn ja, wie begründet sie dies vor dem Hintergrund des genossenschaftlichen Gedankens, nämlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im sozialen Rahmen?
-
Wohin konkret werden die Mehreinnahmen, die sich aus den Mietsteigerungen ergeben, fließen? Werden die Erhöhungen im gleichen prozentualen Anteil wie die Erhöhung auf die jeweiligen Mietobjekte umgelegt? Welche Verbesserungen sind für die Mieter konkret zu erwarten?
-
Wie viele Mieter sind jeweils von den unterschiedlichen prozentualen Mietsteigerungen betroffen?
-
Wenn alle Mieter der angebotenen Erhöhung zustimmen, welches Volumen hätte diese Zustimmung in Euro/ jährlich?
-
Welche konkreten Defizite in der Bilanz der Genossenschaft erfordern eine solche Erhöhung?
gebeten bis zum 12.02.2025.
Wir warten auf eine Antwort und möchten gemeinsam mit Ihnen entscheiden, wie wir weiter verfahren.
Ihre offenen Fragen
Alle an uns herangetragenen Fragen, Sorgen und Anliegen werden wir sammeln und dem Vorstand übermitteln - und für Antworten und Lösungen kämpfen! Fragen, die bislang unbeantwortet sind, lauten:
- Was ist, wenn ich das Angebot schon unterschrieben habe, aber eigentlich noch Fragen, Einwände oder Zweifel habe? - Wir halten hierzu Rücksprache mit Fachjuristen und dem Mieterschutzbund.
- Wurde auf der der letzten Vertreterversammlung über die Mieterhöhung gesprochen, wurden hier konkrete Zahlen genannt und war absehbar, dass es sich um diese Erhöhungen handeln würde in diesen unterschiedlichen Höhen? Kann ich dazu das Protokoll der Versammlungen einsehen? - Wir tragen diese Frage an den Vorstand heran, uns ist nur die Ankündigung einer moderaten Erhöhung erinnerlich.
- Wie werden unsere privaten erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf die Erhöhung angerechnet? - Auch diese Frage wird Teil unseres Dialogs mit dem Vorstand sein.
- Warum gab es keine Rückvergütung im vergangenen Jahr? Handelt es sich hierbei um Mehreinnahmen der GWG? - Wir werden diese Frage mit dem Vorstand erörtern.
- Wieso liegen wir mit der Erhöhung über dem Magdeburger Mietspiegel - wie ist das mit dem genossenschaftlichen Gedanken vereinbar? - Die Beantwortung dieser Frage wird Teil unsers Gesprächsangebots mit dem Vorstand sein.
- Wie ist der erhebliche Leerstand in der Genossenschaft, nicht nur bei unrenovierten, sondern auch vollständig sanierten Objekten mit dem Anspruch auf Mieterhöhungen vereinbar? - Diese Frage werden wir dem Vorstand, wenn er zu Gesprächen bereit ist, stellen.

Was die Initiative
"Reformen in Reform" erreichen will
Das Leben unterliegt beständigem Wandel.
Das gilt auch für die Menschen in der GWG Reform. Altbewährtes muss erhalten bleiben. Das darf aber nicht bedeuten, dass keinerlei Fortschritt zugelassen wird.
Mit dem Beginn des Jahres 2025 ist es Zeit, innerhalb der GWG Reform moderne Strukturen zu etablieren.
Wir wünschen uns, dass die Belange und Interessen der Mitglieder in Zukunft stärker berücksichtigt werden.
1. Transparenz
Viele Entscheidungen in der GWG Reform sind für uns Mitglieder nicht unmittelbar nachvollziehbar.
- Wann wird welche Reparatur, Instandsetzung oder Modernisierung nach welcher Priorisierung vorgenommen? Wie wird entschieden, welche Häuser saniert werden?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant und wie lange dauern sie für mich?
Wir möchten rechtzeitig und umfassend darüber informiert werden.
- Wer bekommt eine Wohnung, ein Reihenhaus oder Haus in der GWG Reform? Wer entscheidet auf welcher Grundlage darüber?
Wir fordern verbindliche und öffentlich nachvollziehbare Kriterien für diese Entscheidungen sowie Informationen über die Position auf Wartelisten.
2. demokratische Mitbestimmung
Die GWG Reform wird durch ihr Erscheinungsbild – und damit ganz wesentlich durch ihre Anwohner geprägt.
Das genossenschaftliche Leben und die genossenschaftliche Mitbestimmung müssen gestärkt werden! Hierfür reicht ein jährliches Fest nicht aus.
- Bestimmte Bereiche, die das genossenschaftliche Leben und seine Ausgestaltung betreffen, sollen durch Initiativ- oder Arbeitsgruppen maßgeblich mitbestimmt werden, in denen sich jedes Genossenschaftsmitglied engagieren kann. Hierzu gehören Fragen zum Umgang mit Leerstand, Konzept der Gartenstadt (Baumbestand, Schottergärten, Umgang mit leerstehenden Gärten) und Lösungen für die Parkplatzproblematik in den Straßen.
- Es müssen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, in denen sich die Genossenschaftlerinnen und Genossenschaftler treffen können.
Die Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Initiativ- oder Arbeitsgruppen soll bei Entscheidungen des Vorstands verbindlich festgeschrieben werden.


Fragen der Vertreterin Katharina Overmann an den Vorstand vom 28.06.2023 - unbeantwortet!
Sehr geehrte Herren,
im Nachgang der gestrigen Vertreterversammlung bitte ich darum, mir nachstehende Fragen zu beantworten:
1. Handelt es sich bei dem vorab versandten Jahresabschluss mit dem Umfang von 11 Seiten um das abschließende und vollumfängliche Dokument, das den Vertretern durch den Vorstand zur Verfügung gestellt wird?
2. Wann, in welchen Medien und für welchen Zeitraum wurde zur Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft informiert? Handelt es sich bei diesen Unterlagen um dieselben wie die den Vertretern ausgehändigten? Wenn nein: Mit welcher Begründung wurden diese Unterlagen nicht den Vertretern ausgehändigt? Besteht die Möglichkeit, eine Abschrift auf eigene Kosten zu erhalten?
3. Besteht die Möglichkeit für Vertreter, diejenigen Unterlagen, welche auch als Grundlage für die Prüfung durch die Prüfgesellschaft dienen, einzusehen? Wenn ja, wann und für welchem Zeitraum?
4. Warum wird in Vorbereitung auf die Vertreterversammlung kein Lagebericht durch die Genossenschaft erstellt? Welche „Kommentierungen zu den Gesetzen“, auf die ich hingewiesen wurde, bieten hierfür die Grundlage?
Nach § 33 GenG Ziffer 1 hat der Vorstand dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher der Genossenschaft ordentlich geführt werden. „Der Jahresanschluss und der Lagebericht sind unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat und mit dessen Bemerkungen der Generalversammlung vorzulegen.“
Im HGB § 336 steht, dass der Vorstand einer Genossenschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern hat, der mit Bilanz und GuV eine Einheit bildet sowie einen Lagebericht zu erstellen. Dies hat in den ersten fünf Monaten des laufenden Geschäftsjahres zu erfolgen. Abweichende Regelungen können nach § 267 a HGB für Kleinstgenossenschaften gelten, wenn auf diese zutrifft, dass sie eine Bilanzsumme < 350.000 €, weniger als 700.000 € Umsatzerlöse oder im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Mitarbeiter haben. Meines Wissens trifft nichts davon auf die GWG zu.
5. Wann, in welchen Medien und in welchem Zeitraum wurde durch die Genossenschaft darüber informiert, dass Neuwahlen für den Aufsichtsrat anstehen? Wann, in welchen Medien und für welchen Zeitraum wurde über die Konditionen zur Bewerbung informiert? Wenn auf der Homepage der Genossenschaft informiert wurde, bitte den Pfad hierzu angeben.
5. Herzlichen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen zu Ausgaben für Sponsoring und Spenden. Ich verweise nochmals auf meine ursprüngliche Frage, die ich hiermit erneut und detaillierter stelle:
Welche Ausgaben wurden in den vergangenen 10 Jahren für Vereinssponsoring und Spenden veranschlagt? Für welche konkreten Vereine oder andere Empfänger wurden welche Summen konkret aufgewendet? Welche Vereine oder andere Empfänger wurden in welcher Höhe durch Sachspenden oder geldwerte Leistungen durch Mittel der Genossenschaft unterstützt?
Wenn sich der Vorstand nicht in der Lage sieht, eine oder mehrere dieser Fragen zu beantworten, bitte ich um Begründung.
Für Krankheitsfälle in der Belegschaft habe ich selbstverständlich Verständnis. Dennoch bitte ich dieses Mal freundlichst um Beantwortung meiner Fragen binnen Wochenfrist. Ich bin den Nachbarn in meiner Vertreterinnenfunktion Rechenschaft schuldig.
